Arbeitsstunden

Die Mitglieder des KSV sind verpflichtet, bei Bedarf des Vereins sonstige Leistungen in Form von Arbeits- und Dienstleistungen mit maximal 10 Arbeitsstunden jährlich zu erbringen. Dienststundenpflichtig sind alle Mitglieder von 5 bis 66 Jahren

Für das Jahr 2024 wurde der Bedarf an Arbeitsstunden
• für ordentliche Mitglieder zwischen 18 und 66 Jahren auf 6 Arbeitsstunden,
• für Kinder und Jugendliche von 5 bis 17 Jahren auf 3 Arbeitsstunden festgelegt.

Für Minderjährige unter 18 Jahren sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Arbeitsstunden zu erbringen. Jugendliche ab 15 Jahren können ihre Arbeitsstunden auch selbst ableisten.

Im Rahmen der Kooperation der beiden Vereine sind auch Mitglieder des MTV Urberach, welche Angebote des KSV wahrnehmen, dienststundenpflichtig.

Wer muss wie viele Arbeitsstunden für das Jahr 2024 leisten?

Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 17 Jahren3 Dienststunden
(Erziehungsberechtigte)
Mitglieder von 18 bis 66 Jahren6 Dienststunden
Familienmitgliedschaft6 Dienststunden
Familien mit mehreren Kindern zwischen 5 und 17 Jahren,
deren Eltern nicht Mitglied sind
maximal 3 Dienststunden
(Erziehungsberechtigte)

Wie können Arbeitsstunden abgeleistet werden?

• Übernahme von Diensten und Aufgaben bei Veranstaltungen des KSV und seiner Abteilungen
• Spenden von Kuchen, Salat oder Ähnlichem für Veranstaltungen.
• Aktive ehrenamtliche Tätigkeiten im erweiterten Vorstand und anderen Funktionen
• Pflege, Wartung und Erweiterung von Gebäuden, Freiflächen und Sportplätzen.
• Organisation von Veranstaltungen wie Vatertag, Kerb, Fastnachtskampagne (ORGA-Team).

Informationen über Arbeitseinsätze und Dienstmöglichkeiten werden von den Abteilungsleitern, dem ORGA-TEAM und dem Dienststunden-Newsletter bereitgestellt.
Nicht geleistete oder nicht nachgewiesene Arbeitsstunden sind mit 10,- € pro Stunde zu bezahlen. Der Betrag wird ohne gesonderte Ankündigung per Lastschriftmandat eingezogen.
Der Nachweis der Arbeitsstunden erfolgt auf einer Nachweiskarte. Die Nachweiskarten sind bis zum 31.1. des Folgejahres bei den jeweiligen Abteilungsleitern, beim Vorstand oder im KSV-Briefkasten an der Vereinsgaststätte abzugeben.
Wichtig dabei: Jedes Mitglied ist für seinen Nachweis selbst verantwortlich!
In besonderen Härtefällen ist der Vorstand ermächtigt, Mitglieder von der Leistung der Arbeitsstunden teilweise oder ganz zu befreien. Hierzu kann ein formloser schriftlicher Härtefallantrag an den Vorstand gestellt werden, in welchem die besonderen Gründe hinreichend erklärt werden.

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